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PLATZORDNUNG

Die Direktion des Campingplatzes fordert die Gäste zur Einhaltung der nachfolgenden Bestimmungen auf.

1) Bei der Ankunft ist jeder Campingast verpflichtet einen gültigen Ausweis für die gesetzliche Meldung abzugeben. Außerdem ist der Gast verpflichtet die Richtigkeit auf dem Meldschein zu überprüfen und etwaige Nichtübereinstimmungen oder fehlerhafte Einträge unverzüglich mitzuteilen.

Der Mieter des Stellplatzes oder der Wohneinheit ist verpflichtet jeden Personenwechsel unverzüglich bei der Direktion zu melden und übernimmt für unterlassene Neuanmeldungen die Verantwortung.

Jedem einzelnen Gast wird anschließend ein "Campingpass" ausgehändigt, der auf Verlangen des Aufsichtspersonals vorgezeigt werden muss. Außerdem erhält jeder Gast ein Erkennungsarmband, das für den gesamten Aufenthalt getragen werden muss. Beides ist bei der Abreise abzugeben.

2) Minderjährige müssen für den gesamten Aufenthalt in Begleitung der Eltern oder eines Erwachsenen sein, der sich als gesetzlicher Vertreter ausweisen kann.

3) Der Eintritt von Tagesbesuchern ist nach vorheriger Genehmigung der Direktion gestattet, die sich das Recht vorbehält, an übermäßig überfüllten Tagen keine Besucher aufzunehmen. Zugelassene Besucher müssen einen gültigen Ausweis abgeben, zu Fuß eintreten und den Tagestarif zahlen, falls der Aufenthalt länger als 60 Minuten dauern sollte.

Besuche sind von 08.00 bis 21.00 Uhr gestattet und dürfen sich auf keinen Fall bis nach 22.00 Uhr hinausziehen.

4) Das Mitbringen von Hunden ist nicht gestattet. Andere Tiere sind nur nach vorheriger Genehmigung der Direktion zulässig.

5) Der Stellplatz darf von maximal 5 Personen belegt werden und es kann nur eine Wohneinheit (Wohnwagen, Zelt usw.) aufgestellt und ein Auto geparkt werden. Der Campinggast hat keinen Anspruch auf einen Autoplatz. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet Seile in Personenhöhe zu spannen, Umzäunungen aufzustellen und Planen oder jegliche Strukturen zur Abdeckung an die Bäume zu binden.

6) Von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 24.00 bis 7.00 Uhr ist das Fahren von Motorfahrzeugen auf ’dem Campingplatz nicht gestattet.

Während dieser Zeiten ist das Auf- und Abbauen von Zelten nicht erlaubt und jeder Gast hat die Ruhezeiten strikt einzuhalten.

Bitte vermeiden Sie zu allen Zeiten Ruhestörungen und jegliche mit Lärmentwicklung verbundenen Tätigkeiten, um die anderen Campinggäste nicht zu stören.

Audiogeräte und Fernsehapparate dürfen benutzt werden. Dies muss jedoch bei leiser Einstellung erfolgen und ist keineswegs von 24.00 bis 7.00 Uhr gestattet.

7) Im Interesse der Gäste und aus Sicherheitsgründen, wird darum gebeten das Auto oder Motorrad so wenig wie möglich zu benutzen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h.

8) Die Erwachsenen sind für das Verhalten Ihrer Kinder verantwortlich. Bitte machen Sie Ihre Kinder darauf aufmerksam, das ihr Verhalten keineswegs die Ruhe, Sicherheit und Hygiene der anderen Gäste beeinträchtigen darf.

9) Die Abrechnung erfolgt, unabhängig von der Ankunftszeit, nach der Anzahl der Übernachtungen. Aus steuerlichen Gründen muss der Gast am Abreisetag stets seinen Aufenthalt begleichen, da die Rechnung nicht auf Gäste ausgestellt werden kann, die länger bleiben. Die Stellplätze müssen am Abreisetag bis um 12.00 Uhr geräumt werden, da ansonsten eine weitere Tagesmiete in Rechnung gestellt wird. Unsere Wohneinheiten müssen bis um 10.00 Uhr geräumt werden und die Schlüssel sind im Büro abzugeben.

10) Die Absage der Buchung muss in schriftlicher Form erfolgen. Wenn die Absage bis zum 30. Tag vor Reiseantritt bei uns eingeht, wird die geleistete Anzahlung gänzlich zurückerstattet.

Andernfalls wird die Anzahlung nur dann zurückerstattet, sofern die Direktion den gesamten Zeitraum weitervermieten kann.

Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise hinsichtlich der Buchungsdaten wird der gesamte Aufenthalt in Rechnung gestellt.

11) Auch wenn der Campingplatz Tag und Nacht überwacht wird, übernimmt die Direktion keine Haftung für verlorene und gestohlene Gegenstände oder Wertsachen, die nicht zur Aufbewahrung abgegeben werden.

Die Direktion haftet für Sachschäden gegenüber Dritten im Rahmen der Haftpflichtversicherung, die mit der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wurde. Die Direktion haftet dagegen nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt und natürliche Ursachen entstehen, wie der Fall von Bäumen oder Ästen, sowie für Schäden, die durch das Verhalten anderer Gäste verursacht werden.

12) Die vorliegende Platzordnung ist am Empfangsbüro ausgehängt und wird dem Gast bei der Ankunft ausgehändigt. Demzufolge wird die Platzordnung mit dem Betreten des Campingplatzes für den Gast gänzlich wirksam und verbindlich.

Das Personal des Campingplatzes ist dazu verpflichtet, dass die Platzordnung eingehalten wird und die Direktion hat das Recht Personen vom Platz zu verweisen, die gegen diese Vorschriften verstoßen.

Die Direktion bedankt sich für Ihren Besuch und wünscht allen Gästen einen angenehmen Aufenthalt.