Il Camping Waikiki a Jesolo è la meta ideale per chi desidera una vacanza a contatto con la natura senza rinunciare al comfort.

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Campingordnung Waikiki Village

  /  Campingordnung Waikiki Village

Die vorliegende Campingordnung wird allen ankommenden Gästen im Moment der Anmeldung ausgehändigt und ist gut sichtbar beim Eingang des CAMPING WAIKIKI ausgehängt.

Die Aufnahme in den Campingplatz setzt die Anerkennung aller darin enthaltenen Bestimmungen und der Allgemeinen Bedingungen voraus.

 

1. CHECK-IN

Für den Zutritt zum Campingplatz und für den Aufenthalt ist die Registrierung jeder einzelnen Person obligatorisch.
Bei der Ankunft ist jeder Campingast verpflichtet einen gültigen Ausweis für die gesetzliche Meldung abzugeben.
Außerdem ist der Gast verpflichtet die Richtigkeit auf dem Meldschein zu überprüfen und etwaige Nichtübereinstimmungen oder fehlerhafte Einträge unverzüglich mitzuteilen.
Jedem einzelnen Gast wird anschließend ein “Campingpass” ausgehändigt, der auf Verlangen des Aufsichtspersonals vorgezeigt werden muss. Außerdem erhält jeder Gast ein Erkennungsarmband, das für den gesamten Aufenthalt getragen werden muss. Beides ist bei der Abreise abzugeben.
Falls durch eine Kontrolle aufkommt, dass sich mehr Personen als angegeben auf dem Campingplatz befinden, muss jede nicht registrierte Person bei der Direktion den Tagespreis zzgl. 100% Aufschlag ab dem Tag der Registrierung bezahlen. Die gesamte Familie muss daraufhin den Campingplatz verlassen.

 

2. BESUCHER

Die Personen, die Camping Waikiki Gäste besuchen möchten, sind verpflichtet, am Eingang einen Ausweis zu hinterlegen. Bei Aufenthalten über 60 Minuten wird für jede Person der Tagesbesuchertarif laut Preisliste angewandt. Besuche für Gäste sind nur bis 20:00 Uhr erlaubt und nur, nachdem die Genehmigung von der Direktion erhalten wurde. Besucher müssen in jedem Fall spätestens um 22:00 Uhr des Besuchstages den Campingplatz verlassen. Die Direktion hat das Recht, Besuchern den Eintritt zu verbieten. Pkws und Motorräder müssen in jedem Fall außerhalb des Campingplatzes abgestellt werden.

Der Campinggast ist verpflichtet sich zu vergewissern, dass seine Besucher im Besitz der Eintrittserlaubnis sind und ist für deren Verhalten im Inneren des Campingplatzes verantwortlich.

 

3. MINDERJÄHRIGE

Minderjährige (< 18 Jahre) werden nur in Begleitung der Eltern aufgenommen und müssen mit diesen zusammen wohnen, damit die Beaufsichtigung und ein korrektes Verhalten der Jugendlichen gewährleistet ist. Kinder dürfen die verschiedenen Einrichtungen und Toiletten nur in Begleitung benutzen. Eltern haften für ihre Kinder.

 

4. UNTERKUNFT

Der Mieter des Stellplatzes oder der Wohneinheit ist verpflichtet, den Bestand und den Zustand der Gegenstände im Apartment zu kontrollieren. Eventuelle Schäden sind der Rezeption sofort mitzuteilen, um die entsprechenden Instandsetzungen vornehmen zu können. Der Mieter des Stellplatzes oder der Wohneinheit haftet für die Gegenstände und muss diese bei Bruch oder Fehlen ersetzen.
Die Reservierung versichert die Art der Ihnen zugeteilten Unterkunft für den angegebenenZeitraum. Die Direktion vorbehält sich das Recht darauf, die erwähnte Nummer zu ändern, ohne Sie zu benachrichtigen, bis zu Ihrer Anreise.
Die Haltung von Tieren ist in den Unterkünften, ausser in den PET VILLAGE, wo Hunde erlaubt sind, nicht gestattet; auch nicht wenn diese nur vorübergehend oder gelegentlich oder auch ausserhalb der Räume gehalten werden. Das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen zwischen den Unterkünften ist nicht erlaubt.

 

5. STELLPLATZ

Der Feriengast ist darüber informiert, dass pro Standplatz nur ein Wohnmobil oder ein Wohn wagen plus dazugehörigem Fahrzeug (Auto oder Motorrad) aufgestellt werden darf. Der Stellplatz ist gut abgegrenzt und nummeriert. Die gesamte Campingausrüstung samt Pkw ist innerhalb seiner Grenzen unterzubringen. Dabei muss man beachten, ausreichend Platz zu den angrenzenden Stellplätzen zu lassen, um ohne Hindernisse die Wasser- und Stromanschlüsse zu erreichen und um bei Notfällen einen Durchgang für die Evakuierung zu ermöglichen. CAMPINGORDNUNG PAG 1 Jeder Stellplatz hat Anrecht auf einen Stromanschluss. Der Stellplatz kann nicht ohne Genehmigung der Direktion gewechselt werden. Es ist nicht erlaubt, den Stellplatz mit Stühlen, Tischen, Fahrrädern und dergleichen zu belegen. Aus hygienischen Gründen ist der Camper verpflichtet den Stellplatz sauber und in Ordnung zu halten. Haustiere sind auf dem Stellplatz nicht erlaubt.

 

6. VERBOTE UND SICHERHEIT

Es ist strengstens verboten:

  • In den Mietunterkünften, den Sanitärgebäuden und allen öffentlichen Lokalen im Campingplatz zu rauchen, gemäß des Art. N. 51 des Gesetzes N. 3 vom  16/01/2003;
  • Jegliche Art von Einzäunung. Widerrechtlich errichtete Begrenzungen werden ohne Vorankündigung entfernt;
  • An den Bäumen Sonnenschutzplanen jeglicher Größen und Wäscheleinen anzubringen;
  • Pflanzen oder Ausstattungen des Campingplatzes zu beschädigen;
  • Gräben um die Zelte auszuheben;
  • Feuer im Freien zu machen;
  • die Elektrik zu verändern;
  • FEUER zu machen oder offenen Flammen zu verwenden (Kerzen, etc.);
  • SCHWIMMBÄDER während der Schließzeit zu benutzen;
  • Zelte jeder Größe aufzubauen;
  • Feuerwaffen jeglicher Art und andere Angriffsgegenstände auf den Campingplatz zu bringen;
  • Fahnen, Plakate oder andere Dinge aufzustellen, die andere Gäste stören oder ihre Gefühle verletzen können. Gemäß den neuen Bestimmungen zur Sicherheit der Campinggäste und gegen Umweltverschmutzung ist Grillen mit Gas Brennholz oder Holzkohle nicht gestattet.

 

7. STRASSENVERKEHR

Im Interesse der Gäste und aus Sicherheitsgründen, wird darum gebeten das Auto oder Motorrad so wenig wie möglich zu benutzen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h. Die Benutzung der Fahrzeuge ist in den Nachtstunden (von 24.00 – 07.00 Uhr) generell untersagt. Es ist verboten, Autos am Restaurant und außerhalb der erlaubten Parkplätze abzustellen.

 

8. RUHEZEITEN

Von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 24.00 bis 7.00 jeder Gast muss die Ruhezeiten strikt einzuhalten. Bitte vermeiden Sie zu allen Zeiten Ruhestörungen und jegliche mit Lärmentwicklung verbundenen Tätigkeiten, um die anderen Campinggäste nicht zu stören. Audiogeräte und Fernsehapparate dürfen benutzt werden. Dies muss jedoch bei leiser einstellung erfolgen und ist keineswegs von 24.00 bis 7.00 Uhr gestattet.

 

9. WERTSACHENAUFBEWAHRUNG

Die Direktion garantiert zwar eine kontinuierliche Überwachung des Campingplatzes, haftet aber nicht für eventuellen Diebstahl oder Verlust. JEDER GAST MUSS SELBST AUF SEINE PERSÖNLICHEN GEGENSTÄNDE ACHTEN. Achten Sie selbst immer gutauf Ihr Eigentum und treffen Sie die notwendigen Vorsichtsmaßregeln. Geld und Wertsachen sollten nicht unbewacht in den Wohnwagen, Zelten und Unterkünften herumliegen. Auf dem Campingplatz gefundene Gegenstände sind bei den öffentlichen Sicherheitsbehörden oder bei der Campingplatzdirektion abzugeben, so dass sie dem rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden können.

 

10. UMWELTPFLEGE

Auf unserem Campingplatz wird einegetrennte Müllentsorgung angewandt. Im Innern des Resorts befinden sich zahlreiche Abfallplätze und Müllbehälter. Wir bitten unsere  Gäste diese entsprechend zu benutzen.

  • Toiletten, Waschräume, Waschbecken und Duschen sind nach ihrer Benutzung so zu hinterlassen, wie man sie selbst gerne vorfinden möchte.
  • Es ist strengstens verboten heisse Flüssigkeiten oder Abwasser auf den Boden oder in den Abfluss der Trinkwassersäulen zu leeren.
  • Ausserdem ist das Waschen an den Wasseräulen der Stellplätze untersagt, sowie das Waschen von Geschirr und Wäsche ausserhalb der eigens dafür vorgesehen Waschbecken.
  • Es ist verboten, Autos auf dem Campingplatz zu waschen.
  • ES WIRD EMPFOHLEN nicht unnütz Leitungswasser für den Eigenbedarf laufen zu lassen.

 

11. GEMEINSCHAFTSRÄUMEN

Um einen sauberen und ordentlichen Zustand zu halten und damit jeder einen schönen Blick auf den GEMEINSCHAFTSRÄUMEN genießen, wir bitten unsere Gäste, diese Richtlinien zu beachten:

– Keine Schirme oder jede andere schattige Strukturen PFLANZEN – PARKEN Sie Ihr Auto nur in dem zugewiesenen Parkplatz mit der Nummer der eigenen Wohneinheit.

– KEINE MÖBEL AUSSERHALB DER HÄUSER bringen (Bänke, Stühle, Tische, Sofas, etc.).

– auf dem GRAS sind nur erlaubt Handtücher, Sonnenliegen und Matratzen, die, wie jedes andere Objekt sollte, wenn sie nicht in Gebrauch und in der Nacht entfernt werden, um die Pflege des Grün zu ermöglichen.

– HÄNGEMATTEN sind nur zulässig, wenn im Meinung des Personals, keine Gefahr darstellen. In keinem Fall kann die Hängematte an den Gehäusestrukturen fixiert werden.

– keine Art von SEIL zu Bäumen, Masten oder andere Unterstützung BINDEN. Ein Drahtseilakt in jeder Höhe ist eine Gefahr, und wenn Anblick kann schwere Verletzungen verursachen

– Die Direktion behält sich das Recht vor, jegliche AUSRÜSTUNG, auch von den Gästen, zu ÄNDERN oder zu ENTFERNEN, wenn dies die Einrichtung der Campinggestaltung stört und/oder die Sicherheitsstandards nicht erfüllt.

 

12. STROMVERSORGUNG

Die elektr. Installationen auf den Stellplätzen sind mit mindestens 6 A abgesichert und sind für den Anschluss von Geräten mit niedrigen Wattzahlen ausgelegt. Elektro- Heizlüfter und Kocher, Heißwasserbereiter und andere Großverbraucher sind nicht gestattet.
Elektrik: das Direktionspersonal kann jederzeit Kontrollen vornehmen – obligatorisch sind dreiadrige Kabel mit Erdung (EWG-Vorschrift).

 

13. HAFTUNG

Die Campingleitung haftet nicht für Schäden, die von anderen Campinggästen, Vandalismus, oder durch Unwetter, durch Naturereignisse, durch Umstürzen von Bäumen, Herabfallen von Asten und Kapfen, durch Brand, durch Insekten, durch Epidemien, durch Krankheiten, einschliesslich jener der Pflanzen verursacht werden. Wir informieren, dass die Behandlung der personenbezogenen Daten der Gäste, mit besonderer Achtung der persönlichen Rechte, laut Rechtsverordnung 196/03, rechtmässig und korrekt erfolgen wird. Falls jemand Beschwerden über das Verhalten anderer Gäste vorzubringen hat, möge er/sie dies bei der Direktion tun, die entsprechende Maßnahmen ergreifen wird. Die Direktion behält sich das Recht vor, jeden des Campingplatzes zu verweisen, der für Vandalismus, Belästigung oder Nichtbeachtung dieser Platzordnung verantwortlich ist.

 

Die VORSCHRIFTEN der Platzordnung sind durch den Zweck voll gerechtfertigte Einschränkungen, denn das Ziel ist es, bestmögliche Bedingungen für ein zivilisiertes Zusammenleben auf der Grundlage der Erziehung zu gegenseitiger Achtung und Wertschätzung zu schaffen.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt.

DIE DIREKTION